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Pferderecht

Beweisverfahren

Wer Gewährleistungsansprüche aus einem Pferdekaufvertrag geltend machen will, ist oft darauf angewiesen, diese gerichtlich durchzusetzen. Vor allem wenn es um die Rückzahlung oder Minderung des Kaufpreises für ein Pferd geht, ist der Käufer nicht selten auf gerichtliche Hilfe angewiesen. Leider dauern gerichtliche Klageverfahren oft Monate, wenn nicht Jahre.

Hier bietet das sogenannte selbständige Beweisverfahren gem. §§ 485 ff. ZPO Abhilfe. Danach kann der Käufer erreichen, dass ein Gericht eine Begutachtung des Pferdes durch einen Sachverständigen auch unabhängig von einem Rechtsstreit anordnet. Das Ergebnis dieser Beweiserhebung steht einer Beweisaufnahme in einem Rechtsstreit vor einem Prozessgericht gleich und kann daher in einem Folgeprozess unproblematisch verwendet werden und ist für die spätere gerichtliche Auseinandersetzung der Parteien verbindlich. Die Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren kann meist innerhalb weniger Tage oder Wochen erreicht werden. Deshalb kann auf diese Weise oft auch ein langwieriger Prozess vermieden werden und eine vorprozessuale Einigung herbeigeführt werden. Denn wenn eine Partei weiß, welches verbindliche Sachverständigengutachten im Prozess auf sie zukommt, hat sie oft schon die Lust am Prozess verloren.

Der Antrag im selbständigen Beweisverfahren setzt voraus, dass eine Partei ein rechtliches Interesse an der sofortigen Beweiserhebung hat. Dies dürfte in aller Regel der Fall sein, da allein schon die grundsätzliche fortlaufende Veränderlichkeit eines Pferdes die Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren rechtfertigt.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf nicht unerheblichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.

Frank Richter, Heidelberg
Rechtsanwalt

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